Brand- und Rauch­schutz­türen

Unsere Brand- und Rauchutztüren erfüllen die strengen gesetzlichen Anforderungen

Feuerschutzabschlüsse sind nach DIN 4102-5 selbstschließende Türen und Abschlüsse (zum Beispiel Klappen, Tore etc.), die im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen verhindern. Türen werden in Feuer-Widerstandsklassen wie z. B. T30, T90 eingeteilt. Die Zahl gibt dabei die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an.

Rauchschutztüren nach DIN 18095 sind selbstschließende Türen und dazu bestimmt, im eingebauten Zustand den „Durchtritt von Rauch zu behindern“.

Wir bauen Ihnen Ihre Wunschtür, liefern und montieren diverse Sicherheitseinrichtungen, Feststellanlagen in verschiedenen Ausführungen und automatisieren diese.

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